Am 1. 4. 2016 wurde die erste Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/352 im ABl verlautbart: Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/4673 sieht Änderungen im Hinblick auf die Berechnung der gesetzlichen Kapitalanforderungen für bestimmte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gehaltene Kapitalanlagen vor.