Mit der am 11. 12. 2015 im ABl veröffentlichten Delegierten VO (EU) 2015/2303 2 werden einheitliche Vorgaben für die Festlegung von "bedeutenden" Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen geschaffen. Dadurch soll die Koordinierung der relevanten zuständigen Behörden bei der Festlegung der diesbezüglichen Meldeverpflichtungen erleichtert werden. Darüber hinaus werden in Art 4 der Delegierten VO (EU)
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