Am 5. 2. 2016 wurde eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission im ABl veröffentlicht, die technische Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen enthält. Diese Durchführungsverordnung ist rückwirkend gültig und ist auf Meldungen mit den Stichtagen vom 1. 1. bis zum 30. 3. 2016 anzuwenden. Sie enthält für jede maßgebliche Währung die technischen Informationen für die Berechnung des besten Schätzwertes, der Matching-Anpassung und der Volatilitätsanpassung: