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Delegierte VO (EU) 2015/2303 zur Ergänzung der RL 2002/87/EG11Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2016/70ZFR 2016, 153 Heft 3 v. 21.3.2016

Mit der am 11. 12. 2015 im ABl veröffentlichten Delegierten VO (EU) 2015/2303 22Delegierte Verordnung (EU) 2015/2303 zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Begriffsbestimmungen und zur Koordinierung der zusätzlichen Beaufsichtigung der Risikokonzentration und der gruppeninternen Transaktionen, ABl L 326 vom 11. 12. 2015, 34. werden einheitliche Vorgaben für die Festlegung von "bedeutenden" Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen geschaffen. Dadurch soll die Koordinierung der relevanten zuständigen Behörden bei der Festlegung der diesbezüglichen Meldeverpflichtungen erleichtert werden. Darüber hinaus werden in Art 4 der Delegierten VO (EU)

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