Zeitgleich mit dem Entwurf einer Delegierten Verordnung1 hat die europäische Kommission am 30. 11. 2015 ihren Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, vorgestellt (nachfolgend "Vorschlag ProspektVO").2 Der Vorschlag der Kommission ist Teil des "Aktionsplans zur Kapitalmarktunion",3 welcher ein weitreichendes Programm zur Stärkung der kapitalmarktgestützten Finanzierung in der europäischen Union vorsieht.