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"Product Oversight and Governance Arrangements"-Leitlinien der EBA11Dieser Artikel basiert auf den persönlichen Ansichten der Autoren.

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Dr. Susanne Riesenfelder/Dr. Christoph JohlerZFR 2016/46ZFR 2016, 96 Heft 2 v. 24.2.2016

Mit 15. 7. 2015 wurden die "Product Oversight and Governance Arrangements"-Leitlinien (EBA/GL/2015/18, in der Folge "POG-Leitlinien") veröffentlicht.22 https://www.eba.europa.eu/-/eba-publishes-final-product-oversight-and-governance-requirements-for-manufactures-and-distributors-of-retail-banking-products Dies sind Vorgaben an die Institute, die jedes Bankprodukt eines Verbrauchers33Verbraucher nach den POG-GL ist jede natürliche Person, die für Zwecke außerhalb ihres Geschäfts, Berufs oder Handels agiert. Dies deckt sich im Wesentlichen mit der Definition des Verbrauchers in § 1 Abs 1 KSchG. betreffen. Die POG-Leitlinien sind ab 3. 1. 2017 anzuwenden.

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