Mit 15. 7. 2015 wurden die "Product Oversight and Governance Arrangements"-Leitlinien (EBA/GL/2015/18, in der Folge "POG-Leitlinien") veröffentlicht. Dies sind Vorgaben an die Institute, die jedes Bankprodukt eines Verbrauchers betreffen. Die POG-Leitlinien sind ab 3. 1. 2017 anzuwenden.