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Keine Aufklärungspflichtverletzung bei Swap-Vertrag

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/135ZFR 2015, 268 Heft 6 v. 17.6.2015

dBGB: § 280

Amtlicher Leitsatz

Bei spekulativen Swap-Geschäften muss die beratende Bank, die selbst nicht Vertragspartnerin des Swap-Vertrags ist, nicht über den negativen Marktwert aufklären (Ergänzung Senatsurteil vom 22. 3. 2011, XI ZR 33/10 BGHZ 189, 13 RN 31 ff).

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