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Buchungsgebührenklausel unwirksam

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/136ZFR 2015, 268 Heft 6 v. 17.6.2015

dBGB: §§ 307, 675y

Amtlicher Leitsatz

Die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank "Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR" ist nach § 307 Abs 3 Satz 1 BGB kontrollfähig und nach § 307 Abs 1 Satz 1 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, weil sie zu deren Nachteil von § 675y BGB abweicht.

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