ABGB: §§ 914, 915
BPG: §§ 3 ff
Leitsätze (der Redaktion)
Auch den Angaben in erläuternden Broschüren kommt unter Umständen für die Auslegung des Vertrags Bedeutung zu. Allerdings wussten die Kl, dass sie in ein beitragsorientiertes Pensionskassen-(PK-)System eintreten und die Pension sich in diesem System entsprechend den "Veranlagungsergebnissen" bzw dem "versicherungstechnischen Ergebnis" der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft entwickelt.