Mit BGBl I 2014/40 wurden ua das KStG und das ADG geändert:
Nov des KStG: Als Reaktion auf die Ausdehnung des Zinsbegriffs in der jüngsten Rsp (vgl zB VwGH 27. 2. 2014, 2011/15/0199) wird ein enger Anwendungsbereich für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen gesetzlich verankert, die mit steuerbegünstigten Erträgen in Zusammenhang stehen.