Rechtzeitig vor Inkrafttreten der "Jahrhundertreform", als welche die Autoren die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Recht bezeichnen, ist der vorliegende handliche Taschenkommentar zu den verfahrens- und organisationsrechtlichen Vorschriften der neu geschaffenen Instanzen erschienen. Auch im Finanzmarktrecht kommt der Praktiker seit dem 1. 1. 2014 nicht umhin, sich mit der völlig umgekrempelten Rechtsmittelarchitektur auseinanderzusetzen, führt doch der Rechtszug gegen Bescheide der FMA sowohl in regulatorischen als auch in verwaltungsstrafrechtlichen Angelegenheiten ab sofort zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG beinhaltet nun einheitlich für das BVwG wie auch für die neun Landesverwaltungsgerichte sämtliche verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Beschwerden gegen Bescheide der FMA. Die weitgehend an das VStG angelehnten Sondervorschriften für Beschwerden gegen Verwaltungsstrafbescheide (auch der FMA) finden sich in den §§ 37 bis 52 VwGVG. Hinsichtlich der Beschwerden gegen regulatorische Bescheide der FMA ist als wesentliche Neuerung gegenüber dem bisherigen Zustand zu vermerken, dass nunmehr mit diesem Instrument eine echte Möglichkeit zur Verfügung steht, auch die Sachverhaltsfeststellungen der FMA einer objektiven Überprüfung durch das BVwG zu unterziehen, das im Bescheidbeschwerdeverfahren in der Regel meritorisch entscheidet (Art 130 Abs 4 B-VG bzw § 27 VwGVG). Wer sich mit den neuen Rahmenbedingungen für diese Tätigkeitsfelder stakkatoartig vertraut machen muss, ist beim gegenständlichen Kurzkommentar gut aufgehoben: