Vor Kurzem ist eine Sammelnov zum BWG, BörseG, FMABG ua BundesG im BGBl (I 2014/59) kundgemacht worden.
Die Nov dient der Erlassung von Begleitmaßnahmen zur "Umsetzung" der VO (EU) 1024/2013 ("Einheitlicher Aufsichtsmechanismus").
Die Nov stellt zunächst klar, dass die FMA und die OeNB nur mehr insoweit als Aufsichtsbehörden zuständig sind, als nicht die EZB ab 4. 11. 2014 zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen des SSM ist.