Am 20. 3. 2014 trat die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (Mortgage Credit Directive - MCD; RL 2014/17/EU v 4. 2. 2014, ABl L 2014/60, 34) in Kraft und muss bis 21. 3. 2016 umgesetzt werden. Sie ergänzt das Regime der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (Consumer Credit Directive II - CCD II; RL 2008/48/EG v 23. 4. 2008, ABl L 2008/133, 66) bzgl der dort nicht erfassten hypothekarisch besicherten Wohnimmobilienkredite. Da jedoch die österreichische Umsetzung der CCD II im Verbraucherkreditgesetz auch diese Kredite erfasst und erst vor wenigen Jahren von der Wirtschaft implementiert wurde, ist davon auszugehen, dass Österreich die Umsetzungsfrist voll ausschöpfen wird.