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Veröffentlichung der RL 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher im EU-ABl

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Dr. Christoph Seggermann/Dr. Susanne RiesenfelderZFR 2014/159ZFR 2014, 245 Heft 5 v. 18.8.2014

Am 20. 3. 2014 trat die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (Mortgage Credit Directive - MCD; RL 2014/17/EU v 4. 2. 2014, ABl L 2014/60, 34) in Kraft und muss bis 21. 3. 2016 umgesetzt werden. Sie ergänzt das Regime der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (Consumer Credit Directive II - CCD II; RL 2008/48/EG v 23. 4. 2008, ABl L 2008/133, 66) bzgl der dort nicht erfassten hypothekarisch besicherten Wohnimmobilienkredite. Da jedoch die österreichische Umsetzung der CCD II im Verbraucherkreditgesetz auch diese Kredite erfasst und erst vor wenigen Jahren von der Wirtschaft implementiert wurde, ist davon auszugehen, dass Österreich die Umsetzungsfrist voll ausschöpfen wird.

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