Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) wurde durch die SSM-VO (1024/2013) etabliert und wird bisher durch die EZB-Entscheidung über die Modalitäten der Begründung einer "engen Zusammenarbeit" mit EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone,1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsgremiums2 und der Geschäftsordnung des administrativen Überprüfungsausschusses3 ergänzt. Darüber hinaus veröffentlichte die EZB in Einklang mit Art 6 Abs 7 SSM-VO am 16. 4. 2014 eine VO zur Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-RahmenVO)4 und eine VO