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Umsetzung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus schreitet voran: Die SSM-Rahmenverordnung

AktuellesUnionsrechtBearbeiterin: Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk.ZFR 2014/158ZFR 2014, 242 Heft 5 v. 18.8.2014

Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) wurde durch die SSM-VO (1024/2013) etabliert und wird bisher durch die EZB-Entscheidung über die Modalitäten der Begründung einer "engen Zusammenarbeit" mit EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone,11Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 31. 1. 2014 über die enge Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden teilnehmender Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, ABl L 2014/198, 7. der Geschäftsordnung des Aufsichtsgremiums22Verfahrensordnung des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank, ABl L 2014/182, 56. und der Geschäftsordnung des administrativen Überprüfungsausschusses33Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 14. 4. 2014 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise, ABl L 2014/175, 47. ergänzt. Darüber hinaus veröffentlichte die EZB in Einklang mit Art 6 Abs 7 SSM-VO am 16. 4. 2014 eine VO zur Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-RahmenVO)44VO der EZB vom 16. 4. 2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung), ABl L 2014/141, 1. und eine VO

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