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Beschluss und Empfehlung der EZB vom 24. 2. 2014 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2014/6 und 7)

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: MMag. Dr. Thomas SternZFR 2014/124ZFR 2014, 193 Heft 4 v. 11.6.2014

Mit dem Beschluss vom 24. 2. 2014 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Vorgaben zur zukünftigen Organisation hinsichtlich der Einhebung und Verarbeitung granularer Kreditdaten. Der Beschluss zielt darauf ab, bis 2016 (langfristiges Rahmenwerk) in allen Zentralbanken der Eurozone hinreichend granulare Kreditdatenbanken aufzubauen sowie eine zentrale Kreditdatenbank, die von allen Mitgliedstaaten der Eurozone genutzt werden kann, zu etablieren (Art 1). Konkret sollen die der EZB zur Verfügung gestellten Daten zur Bestimmung und Verbesserung der jeweiligen Datenattribute verwendet werden (Art 5 Abs 1).

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