Mit dem Beschluss vom 24. 2. 2014 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Vorgaben zur zukünftigen Organisation hinsichtlich der Einhebung und Verarbeitung granularer Kreditdaten. Der Beschluss zielt darauf ab, bis 2016 (langfristiges Rahmenwerk) in allen Zentralbanken der Eurozone hinreichend granulare Kreditdatenbanken aufzubauen sowie eine zentrale Kreditdatenbank, die von allen Mitgliedstaaten der Eurozone genutzt werden kann, zu etablieren (Art 1). Konkret sollen die der EZB zur Verfügung gestellten Daten zur Bestimmung und Verbesserung der jeweiligen Datenattribute verwendet werden (Art 5 Abs 1).