Am 21. 1. 2014 veröffentlichte die Kommission die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen die Bedingungen für die Anwendung der Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate festgelegt werden. Die Verordnung der Kommission regelt die Vorgehensweise und Methodik zur Berechnung der Eigenmittel auf Ebene eines Finanzkonglomerats.