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Zusammenfassung der VO 382/2014 betreffend Prospektnachtrag

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Christian Steiner , BScZFR 2014/123ZFR 2014, 192 Heft 4 v. 11.6.2014

Gem § 6 KMG ist jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche11Für die Frage der (bisherigen) Wichtigkeit/Wesentlichkeit siehe etwa Russ in Zib/Russ/Lorenz (Hrsg), Kapitalmarktgesetz Rz 9 ff zu § 6. Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit im Rahmen eines Nachtrags zu veröffentlichen und zeitgleich der FMA zur Billigung einzureichen. Dies gilt jedoch nur für den Zeitraum zwischen Billigung des Prospekts und dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder - sofern dies später eintritt - dem Zeitpunkt, an welchem die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt erfolgt.

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