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Europäische Einigungen zu Bankenabwicklung und Einlagensicherung

AktuellesUnionsrechtBearbeiterin: Mag. Barbara Reisenhofer, BakkZFR 2014/59ZFR 2014, 94 Heft 2 v. 10.4.2014

Die erste Säule der Bankenunion - die gemeinsame Bankenaufsicht - wird im November 2014 Realität. Nach den Einigungen im Europäischen Rat und Parlament im Dezember 2013 rückt auch eine rechtliche Verankerung der zweiten und dritten Säule - der gemeinsamen Bankenabwicklung und der einheitlichen Einlagensicherung - in greifbare Nähe. Wesentlichstes Regelwerk in diesem Zusammenhang ist die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), die harmonisierte Regelungen zum Umgang mit Problembanken vorsieht. Die BRRD gibt zum einen Maßnahmen vor, die die Wahrscheinlichkeit einer Bankeninsolvenz reduzieren, zum anderen schafft sie ein besonderes Insolvenzrecht für Banken, mit dem es möglich sein soll, auch systemrelevante Banken zu reorganisieren oder zu liquidieren, ohne dafür Steuergelder zu verwenden. Zu den präventiven Elementen zählt die Verpflichtung der Banken, in Sanierungsplänen darzulegen, mit welchen Maßnahmen sie sich selbst aus einer finanziellen Schieflage befreien können. Des Weiteren erhalten die Aufsichtsbehörden mit der Frühintervention zusätzliche Handlungsoptionen, wenn sich eine Krise bei einer Bank abzuzeichnen beginnt.

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