Derzeit sind die Arbeiten zur Umsetzung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus, in dessen Rahmen die EZB ab dem 4. 11. 2014 als zentrale europäische Bankenaufsichtsbehörde agieren wird, im vollen Gange. Nach der Bestellung von Danièle Nouy zur Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums am 16. 12. 20131 wurde Sabine Lautenschläger am 11. 2. 2014 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums ernannt.2 Das Aufsichtsgremium ist Teil des neuen administrativen Unterbaus der EZB und für die operative Durchführung der Bankenaufsicht verantwortlich. Neben der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden besteht es aus vier Vertretern der EZB und jeweils einem Vertreter der für die Bankenaufsicht zuständigen nationalen Behörden.3 Um die notwendige Abstimmung mit der Europäischen Kommission zu gewährleisten, kann dieser ein Beobachterstatus eingeräumt werden.4 Unterstützt wird das Aufsichtsgremium durch ein Sekretariat,5 sowie einen Lenkungsausschuss, der vorbereitende Arbeiten ausführt. Im Lenkungsausschuss sind ein Repräsentant der EZB sowie sieben weitere Mitglieder aus den Reihen der nationalen Aufsichtsbehörden vertreten; den Vorsitz hat die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums inne.6 Schließlich ist noch der administrative Überprüfungsausschuss zu nennen, der gegen Beschlüsse des Aufsichtsgremiums angerufen werden kann.7