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Die nationale Umsetzung der AIFM-Richtlinie im AIFMG und spezielle Auswirkungen auf die Fondsbranche in Österreich

BeiträgeDr. Rolf MajcenZFR 2013/149ZFR 2013, 252 Heft 6 v. 8.10.2013

Am 29. 7. 2013 wurde mit BGBl I 2013/135 das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) veröffentlicht, das rückwirkend zum 22. 7. 2013 in Kraft getreten ist, mit dem für Verwalter alternativer Investmentfonds Qualifikationsanforderungen sowie eine Konzessionierung samt Aufsichtsbestimmungen festgelegt werden. Durch ein europäisches Passportregime ist ein EU-weiter Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIFs) an professionelle Kunden zulässig. Mit dem AIFMG wurde die RL 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) am letztmöglichen Tag in österreichisches Recht umgesetzt.11Der AIFMG-Begutachtungsentwurf zu dem komplexen und umfassenden Regelungsvorhaben wurde am 23. 4. 2013 veröffentlicht. Als Begutachtungsfrist wurden lediglich zwei Wochen eingeräumt. Gem Rundschreiben des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes vom 2. 6. 2008, BKA-600.614/0002-V/2/2008, hat die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben im Regelfall sechs Wochen zu betragen und "so wie es gewiss Fälle geben kann, in denen eine kürzere Frist vertretbar ist, wird es umgekehrt auch Fälle geben, in denen auch die sechswöchige Frist zu kurz ist."

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