Am 29. 7. 2013 wurde mit BGBl I 2013/135 das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) veröffentlicht, das rückwirkend zum 22. 7. 2013 in Kraft getreten ist, mit dem für Verwalter alternativer Investmentfonds Qualifikationsanforderungen sowie eine Konzessionierung samt Aufsichtsbestimmungen festgelegt werden. Durch ein europäisches Passportregime ist ein EU-weiter Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIFs) an professionelle Kunden zulässig. Mit dem AIFMG wurde die RL 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) am letztmöglichen Tag in österreichisches Recht umgesetzt.1