Je tiefer und weiter die Krise ihre Schneise durch die Guthaben heimischer Sparer schlägt, desto lauter wird der Ruf, "die Banken" in die Pflicht zu nehmen. Eine hohe Hürde ist hierbei oft die Verjährung des behaupteten Anspruchs. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz1 schuf die Möglichkeit, auch juristische Personen der Strafgerichtsbarkeit zu unterstellen und somit - wenngleich nur scheinbar mit verjährungshemmender Wirkung - zum Gegner zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren zu machen.