In seinem Erkenntnis vom 20. 6. 2012, 2008/17/0226, relativierte der VwGH seine bislang recht weite Auslegung der Tatbestandselemente des Einlagengeschäfts gemäß § 1 Abs 1 Z 1 BWG. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung widmet sich der vorliegende Beitrag der Frage, ob konzerninterne Cash Pooling Systeme konzessionspflichtige Bankgeschäfte sind.