Nach nahezu zweijähriger Diskussion hat der Ausschuss des Fachverbands Finanzdienstleister der WKO Ende Juni 2013 erstmals Standes- und Ausübungsregeln für gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler erlassen.1 Berufsangehörige der Gewerblichen Vermögensberatung (§ 136a GewO) und Wertpapiervermittler (§§ 136b bis d GewO) haben nunmehr die Möglichkeit, freiwillig diesen Standesregeln beizutreten und sich somit diesem Normenwerk zu unterwerfen. Der Beitritt löst gleichzeitig die Verpflichtung zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln aus (§ 1).