Mitte Juli, also noch vor Veröffentlichung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) im BGBl und ebenso vor dessen Inkrafttreten (gem § 74 Abs 1 AIFMG 22. 7. 2013) stellte die FMA auf ihrer Website1 vier wichtige Dokumente zur Verfügung, die es den mit der Zulassung von Alternativen Investmentfonds (AIF) und Alternativen Investmentfondsmanagern (AIFM) befassten Marktteilnehmern und Beratern erleichtern sollen, sich auf das neue rechtliche Regime einzustellen. Folgende behördliche Papiere sind nunmehr verfügbar: