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Fachverband Finanzdienstleister veröffentlicht "Standes- und Ausübungsregeln"

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2013/143ZFR 2013, 246 Heft 5 v. 12.8.2013

Nach nahezu zweijähriger Diskussion hat der Ausschuss des Fachverbands Finanzdienstleister der WKO Ende Juni 2013 erstmals Standes- und Ausübungsregeln für gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler erlassen.11Abrufbar unter www.wko.at/finanzdienstleister/Standesregeln (Stand 16. 7. 2013). Berufsangehörige der Gewerblichen Vermögensberatung (§ 136a GewO) und Wertpapiervermittler (§§ 136b bis d GewO) haben nunmehr die Möglichkeit, freiwillig diesen Standesregeln beizutreten und sich somit diesem Normenwerk zu unterwerfen. Der Beitritt löst gleichzeitig die Verpflichtung zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln aus (§ 1).

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