Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beabsichtigt mit ihrem Rundschreiben vom 19. 6. 2013 betreffend Melde- und Veröffentlichungspflichten von Emittenten in- und ausländische Emittenten, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt notieren, sowie andere meldepflichtige Personen über ihre Rechtsansicht hinsichtlich der Transparenzpflichten, die sich aus den einschlägigen börserechtlichen Bestimmungen ergeben, zu informieren.