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UVS Wien: Zur mangelhaften Durchführungspolitik eines Kreditinstituts

JudikaturUVS WienBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2013/134ZFR 2013, 240 Heft 5 v. 12.8.2013

WAG 2007: § 52 Abs 3, § 53 Abs 1

1. Sind im einzigen Dokument, das es in einem Kreditinstitut zum Thema Durchführungspolitik gibt, die mit der Ausführung von Kundenorders beauftragten Dritten nicht namentlich genannt, ist der objektive Tatbestand einer Übertretung des § 52 Abs 3 Z 1 WAG 2007 verwirklicht.

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