Am 27. 6. 2013 wurden die Verordnung (EU) Nr 575/2013 - CRR I - und die Richtlinie 2013/36/EU - CRD IV - im ABl der EU (L 176) veröffentlicht. Damit ist das sog "Basel III/CRD IV"-Paket, mit dem die Änderungen des Basler Akkords zur Einführung eines krisenfesteren Aufsichtsstandards für Kreditinstitute in der EU umgesetzt wurden, auf europäischer Ebene verabschiedet worden. Die neuen Regelungen traten am 17. 7. 2013 in Kraft und sind ab dem 1. 1. 2014 durch die in der EU ansässigen Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (iSd der Definition in Art 4 Abs 2 der Verordnung (EU) Nr 575/2013) anzuwenden. Kleinere redaktionelle Änderungen, insb zur Korrektur von falschen Daten in der CRR und von Verweisfehlern, werden noch im Verlauf des Sommers vorgenommen und voraussichtlich im Oktober im ABl der EU veröffentlicht werden.