Im Dezember 2010 hat die FMA den Entwurf einer Rechnungsparameterverordnung (RPVO) in Begutachtung versendet, die die geltende Rechnungsparameterverordnung BGBl II 2003/597 ersetzen soll. Kernpunkt der neuen Verordnung ist die vorgesehene Absenkung des höchstzulässigen Rechnungszinses auf 3,00 % und des höchstzulässigen Prozentsatzes für den rechnungsmäßigen Überschuss auf 5,00 %. Damit wird den geänderten Kapitalmarktverhältnissen Rechnung getragen. Bemerkenswert ist, dass es nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf künftig hinsichtlich der zulässigen Rechnungsparameter keine Unterscheidung zwischen beitrags- und leistungsorientierten Zusagen mehr geben soll und auch die Vorschriften über das Verhältnis von Rechnungszins und rechnungsmäßigem Überschuss zueinander wegfallen sollen. Es ist geplant, dass die neue Rechnungsparameterverordnung mit 1. 7. 2011 in Kraft tritt und auf alle Pensionskassenverträge anzuwenden ist, die nach dem 30. 6. 2011 neu abgeschlossen werden.