vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Senkung der Rechnungsparameter für Pensionskassenverträge

AktuellesPensionskassenrechtBearbeiter: OR Dr. Peter BraumüllerZFR 2011/21ZFR 2011, 47 Heft 1 v. 8.2.2011

Im Dezember 2010 hat die FMA den Entwurf einer Rechnungsparameterverordnung (RPVO) in Begutachtung versendet, die die geltende Rechnungsparameterverordnung BGBl II 2003/597 ersetzen soll. Kernpunkt der neuen Verordnung ist die vorgesehene Absenkung des höchstzulässigen Rechnungszinses auf 3,00 % und des höchstzulässigen Prozentsatzes für den rechnungsmäßigen Überschuss auf 5,00 %. Damit wird den geänderten Kapitalmarktverhältnissen Rechnung getragen. Bemerkenswert ist, dass es nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf künftig hinsichtlich der zulässigen Rechnungsparameter keine Unterscheidung zwischen beitrags- und leistungsorientierten Zusagen mehr geben soll und auch die Vorschriften über das Verhältnis von Rechnungszins und rechnungsmäßigem Überschuss zueinander wegfallen sollen. Es ist geplant, dass die neue Rechnungsparameterverordnung mit 1. 7. 2011 in Kraft tritt und auf alle Pensionskassenverträge anzuwenden ist, die nach dem 30. 6. 2011 neu abgeschlossen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!