Die FATF hat 2008/2009 die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Österreich evaluiert. Im Endbericht vom 26. 6. 20091 wurde Österreich generell ein effektives und gut funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bestätigt. Es wurden aber auch einige Defizite aufgezeigt, welche die Bundesregierung mit dem am 9. 2. 2010 beschlossenen "Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich" beseitigen will. Das BMF will den für Finanzsektor maßgeblichen Teil dieses Maßnahmenkatalogs mit Änderungen des BWG, FMABG, BörseG 1989, ZaDiG, WAG 2007 und VAG umsetzen.2 Es hat am 3. 3. 2010 einen entsprechenden Begutachtungsentwurf vorgelegt, zu dem bis 23. 3. 2010 Stellung genommen werden konnte. Der Entwurf beinhaltet ua folgende Punkte: