Mit der Umsetzung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde die Praxis der Geldwäscheprävention unter anderem durch das Abstellen auf eine Risikoorientierung nachhaltig verändert. Neben der Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss eine Risikoanalyse durchgeführt und müssen in bestimmten Fällen risikobasierte und angemessene Maßnahmen implementiert werden.1