In einer neuerlichen Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor (ABl 2009 C 136/3) hat die Kommission jenes (vereinfachte) Verfahren erläutert, nach dem sie bestimmte Kategorien staatlicher Unterstützungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Mitgliedstaat beschleunigt zu prüfen beabsichtigt. Zudem erläuterte die Kommission, unter welchen Voraussetzungen im Regelfall eine Kurzentscheidung erlassen werden kann, um bestimmte Kategorien staatlicher Unterstützungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Letzten Endes enthält die Mitteilung eine Kurzdarstellung des Verfahrensablaufes.