Die Europäische Kommission ist nach Art 31 der Prospektrichtlinie zu einer Revision fünf Jahre nach in Kraft treten derselben verpflichtet. Daher hat sie ua mit der europäischen Wertpapierregulierungsbehörde (CESR) und der "Expertengruppe Wertpapiermärkte" (ESME) umfassende Gespräche geführt.1 Als Resultat des Diskussionsprozesses
wird Folgendes angestrebt: