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Konsultation zur Überprüfung der Prospektrichtlinie

AktuellesGemeinschaftsrechtBearbeiter: Dr. Alexander Karpf, LL.M./Mag. Sergio Materazzi, Univ.-Ass. MMag. Dr. Gisela Heindl, PD Dr. Nicolas Raschauer, Univ.-Ass. Dr. Alfred SchrammZFR 2009/102ZFR 2009, 161 Heft 4 v. 7.8.2009

Die Europäische Kommission ist nach Art 31 der Prospektrichtlinie zu einer Revision fünf Jahre nach in Kraft treten derselben verpflichtet. Daher hat sie ua mit der europäischen Wertpapierregulierungsbehörde (CESR) und der "Expertengruppe Wertpapiermärkte" (ESME) umfassende Gespräche geführt.11ec.europa.eu/internal_market/consultations/2009/prospectus_ . Als Resultat des Diskussionsprozesses

wird Folgendes angestrebt:

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