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Mitteilung über die Anpassung bestimmter, in den Richtlinien über Lebens- und Schadenversicherung festgelegter Beträge an die Inflation

Aktuelles GemeinschaftsrechtVersicherungsrechtBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2009/76ZFR 2009, 120 Heft 3 v. 9.6.2009

Die Kommission hat vor Kurzem eine praxisrelevante Mitteilung im ABl der EG (2009 C 72/7011Beachte: Dabei handelt es sich um eine amtswegig berichtigte Fassung (ursprüngliche Mitteilung: ABl 2009 C 41/1).) veröffentlicht und eine im Februar 2009 veröffentlichte Mitteilung (ABl C 41/1) amtswegig berichtigt. Der korrigierte Text lautet nunmehr: Gem Art 17a RL 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) idF der RL 2002/13/EG wurden die in Art 16a Abs 3 und 4 sowie Art 17 Abs 2 festgelegten, in Euro angegebenen Beträge im Jahr 2008 überprüft, um Änderungen des von Eurostat veröffentlichten, europäischen Verbraucherpreisindex für alle Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Im Anschluss an diese Überprüfung wird der in Art 16a Abs 3 festgelegte, in Euro angegebene Betrag von 53,1 Mio EUR auf 57,5 Mio EUR erhöht. Der in Art 16a Abs 4 festgelegte, in Euro angegebene Betrag wird von 37,2 Mio EUR auf 40,3 Mio EUR erhöht. Die in Art 17 Abs 2 festgelegten, in Euro angegebenen Beträge werden von 2,2 Mio EUR auf 3,2 Mio EUR bzw von 3,2 Mio EUR auf 3,5 Mio EUR erhöht.

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