Die Kommission hat vor Kurzem eine praxisrelevante Mitteilung im ABl der EG (2009 C 63/11) veröffentlicht. Gem Art 41 RL 2005/68/EG wurden die in Art 40 Abs 2 festgelegten, in Euro angegebenen Beträge im Jahr 2008 überprüft, um Änderungen des von Eurostat veröffentlichten europäischen Verbraucherpreisindex für alle Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Im Anschluss an diese Überprüfung werden die in Euro angegebenen Beträge von 3 Mio EUR auf 3,2 Mio EUR und von 1 Mio EUR auf 1,1 Mio EUR erhöht.