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Vorschlag für eine Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds

AGemeinschaftsrechtInvestmentfondsrechtBearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M.ZFR 2009/75ZFR 2009, 119 Heft 3 v. 9.6.2009

Unter dem Eindruck der krisenhaften Ereignisse auf den weltweiten Kapitalmärkten hat die EK am 29. 4. 2009 eine "Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds" vorgeschlagen.11Proposal for a Directive of the European Parliament and the Council on Alternative Investment Fund Managers and amending Directives 2004/39/EC and 2009/.../EC (2009/0064 [COD]). Der RL-Entwurf und damit im Zusammenhang stehende Dokumente können unter ec.europa.eu/internal_market/investment/alternative_investments_de.htm abgerufen werden. Der vorliegende, 56 Artikel umfassende RL-E unterwirft die Tätigkeit von Managern ("Alternative Investment Manager", "AIFM"), sämtlicher Investmentfonds, die nicht den Bestimmungen der UCITS-RL 22Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW; englisch "Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities" - "UCITS"), RL 85/611/EWG , zuletzt geändert durch die RL 2008/18/EG , ABl 2008 L 76/42. unterliegen ("non-UCITS"; bzw "AIF" Alternative Investment Fund") einem einheitlichen regulatorischen Rahmen (Art 2 Z 1 iVm Art 3 lit a).33Der Anwendugnsbereich des RL-E ist somit - anders als es sein Titel erwarten lässt - keineswegs auf klassische Alternative Investments wie Hedge- oder Private Equity-Fonds beschränkt. Ziel des Regulativs ist vor allem die Begrenzung von (grenzüberschreitenden) Risken, die derartige Veranlagungen - in Anbetracht ihrer wirtschaftlichen Bedeutung - nicht nur für Anleger, sondern auch für die Stabilität der europäischen Finanzmärkte bergen. Der formal "uferlose" Anwendungsbereich des RL-E wird jedoch durch einen umfangreichen Katalog von Ausnahmen begrenzt (Art 2). Der RL-E wurde als "Rahmenrichtlinie" im Rahmen der "Stufe 1" des "Lamfalussy-Verfahrens" konzipiert; wesentliche Bestimmungen bedürfen daher noch einer Konkretisierung im Wege des Komitologieverfahrens.44Vgl dazu eingehend Karpf, Der Lamfalussy-Prozeß Bestandaufnahme und Ausblick, ÖBA 2005, 573 ff, und Karpf/Weidinger-Sosdean, Die Integration der Finanzmärkte der EU - Die Rolle von CESR, CEBS und CEIOPS im Lamfalussy-Prozess, ZFR 2007/3, 6 ff.

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