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Handel mit behördlich suspendierten Wertpapieren auf (virtuellem) Sekundärmarkt; konzessionspflichtiges Bankgeschäft; Verletzung von Wohlverhaltensregeln

Judikatur UVS WienBanken- und WertpapierrechtZFR 2008/58ZFR 2008, 109 Heft 3 v. 5.6.2008

BWG idgF: § 1 Abs 1 Z 7 lit e iVm § 98 Abs 1

WAG 1996: § 13 Z 4

Der Handel mit Wertpapieren, die bereits aufsichtsbehördlich vom Handel suspendiert wurden, auf einem (virtuellen) Sekundärmarkt ist als Effektengeschäft zu qualifizieren; Wohlverhaltensregeln; fortgesetztes Delikt; Verjährung; Aufsichts- und Kontrollverschulden

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