Kürzlich befassten sich Brandl und Klausberger mit dem gebundenen Vermittler1). Sie stellten die Frage, ob Personengesellschaften als vertraglich gebundene Vermittler agieren könnten und bejahten dies2). Angesichts der Bedeutung des gesetzlichen Instrumentariums des gebundenen Vermittlers in der Praxis verdient der Beitrag eine Vertiefung. Der gebundene Vermittler ist schließlich in der täglichen Praxis des Vertriebs von Finanzdienstleistungen das bevorzugte „Medium“ des Vertriebs. Zehntausende3) solcher gebundenen Vermittler sind EU-weit im Einsatz und machen damit deutlich, dass man sich der rechtlichen Ausgestaltung dieses Bereiches etwas näher zuwenden sollte.