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Vertraglich gebundene Vermittler - eine grenzüberschreitende Betrachtung

BeiträgeRA Prof. Dr. Klaus F. BrökerZFR 2008/48ZFR 2008, 91 Heft 3 v. 5.6.2008

Kürzlich befassten sich Brandl und Klausberger mit dem gebundenen Vermittler1)1) Brandl/Klausberger, Verwirrung durch MiFID - Keine Personengesellschaften als vertraglich gebundene Vermittler?, ZFR 2008, 19.. Sie stellten die Frage, ob Personengesellschaften als vertraglich gebundene Vermittler agieren könnten und bejahten dies2)2) Brandl/Klausberger, aaO 20, 21.. Angesichts der Bedeutung des gesetzlichen Instrumentariums des gebundenen Vermittlers in der Praxis verdient der Beitrag eine Vertiefung. Der gebundene Vermittler ist schließlich in der täglichen Praxis des Vertriebs von Finanzdienstleistungen das bevorzugte „Medium“ des Vertriebs. Zehntausende3)3)So hatte beispielsweise allein ein einziges deutsches Institut die Haftung für rund 11.000 gebundene Agenten übernommen, vgl Fülbier in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kommentar zum KWG (2004) § 2
RN 82.
solcher gebundenen Vermittler sind EU-weit im Einsatz und machen damit deutlich, dass man sich der rechtlichen Ausgestaltung dieses Bereiches etwas näher zuwenden sollte.

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