1. Allgemein 1)
Die Europäische Kommission (EK) beschloss 1999 den „Aktionsplan für Finanzdienstleistungen“2) (FSAP), der zum Ziel hatte, bis 2005 einen EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu verwirklichen.
Um die Möglichkeiten für eine erfolgreiche Umsetzung des FSAP, insb hinsichtlich der EU-Wertpapiermärkte, notwendiger institutioneller Rahmenbedingungen auf EU-Ebene abzuklären, richtete der Rat im Juli 2000 einen Rat der Weisen3) ein. Dieser legte am 15. 2. 2001 einen abschließenden Bericht über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte vor4), in dem die Mängel des bestehenden Systems und Empfehlungen aufgelistet wurden, wozu vor allem die Einführung eines Vier-Stufen-Modells für die Rechtsetzung im Bereich des EU-Wertpapierrechts und die Schaffung von zwei neuen Ausschüssen zählte.