In der RL 2007/64/EG (ABl 2007 L 319/1) sind neue Regelungen für Zahlungsdienste im Binnenmarkt festgelegt worden. Die RL unterscheidet nunmehr folgende sechs Kategorien von Zahlungsdienstleistern:Kreditinstitute iSv Art 4 Z 1 lit a der RL 2006/48/EG ; E-Geld-Institute iSv Art 1 Abs 3 lit a der RL 2000/46/EG ; Postscheckämter, die nach einzelstaatlichem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind; Zahlungsinstitute iS dieser Richtlinie; die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörden oder andere Behörden handeln; die Mitgliedstaaten oder ihre regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Behörden handeln.