UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 8 lit f und i
MwSt-RL: Art 135 Art 1 lit f und g
Nach § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG 1994 sind iS einer gemeinschaftsrechtlichen Interpretation lediglich Umsätze steuerbefreit, die für die Tätigkeit von Investmentfondsgesellschaften spezifisch sind (vgl die Aufzählung in Anhang II der RL 85/611 in der durch RL 2001/107/EG vom 21. 1. 2002 geänderten Fassung sowie EuGH 4. 5. 2006,
C-169/04 , Abbey National). Die Vermittlung von Investmentfondsanteilen stellt keine Leistung im Rahmen der Verwaltung des Fondsvermögens dar, sondern dient vielmehr der Gewinnung von neuen Anlegern. Die für die Vermittlung von Investmentfondsanteilen vereinnahmten Provisionen unterliegen daher der Umsatzsteuerpflicht.