1. Allgemeine Überlegungen zur Gewinnbeteiligung2) in der Lebens- und Krankenversicherung
1.1. Lebensversicherung
Im Regelfall sind Lebensversicherungsverträge langfristig angelegt und es ist eine Prämienanpassung während der Laufzeit nicht vorgesehen. Daraus ergibt sich, dass die Prämien für derartige Verträge unter Zugrundelegung vorsichtig gewählter Rechnungsgrundlagen3) zu kalkulieren sind, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen, und zwar auch bei künftig ungünstigen Entwicklungen4), sicherzustellen5).