Die Durchführungs-VO 809/2004 /EG1) zur Prospektrichtlinie wurde mit der VO 211/2007 /EG2) novelliert. Dies bedeutet erstmals eine Änderung einer im Wege des Lamfalussy-Verfahrens erlassenen Durchführungsmaßnahme.
Die Durchführungs-VO 809/2004 /EG1) zur Prospektrichtlinie wurde mit der VO 211/2007 /EG2) novelliert. Dies bedeutet erstmals eine Änderung einer im Wege des Lamfalussy-Verfahrens erlassenen Durchführungsmaßnahme.