Aufgrund mehrerer im BörseG enthaltenen Ermächtigungen trat am 20. 7. 2007 die Transparenzverordnung (kurz: TransV) der FMA in Kraft.1) Die Verordnung gliedert sich in drei Teile und enthält Regelungen hinsichtlich der Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern. Sie dient der Umsetzung der RL 2007/14/EG , der Durchführungsrichtlinie zur Transparenz-RL.
BGBl II 2007/175.