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Zur Zulässigkeit konsortialer Pensionskassenmodelle und zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen

JudikaturOGHZFR 2007/76ZFR 2007, 171 Heft 3 v. 21.9.2007

ABGB §§ 6, 914

PKG § 15

1. Ob Bestimmungen des PKG (insbesondere dessen §§ 15 und 41) der Übernahme von Pensionskassengeschäften durch ein Konsortium zweier Pensionskassen in Form von Parallelverträgen entgegenstehen, ist dem PKG nicht eindeutig zu entnehmen. Unstrittig ist, dass in Österreich derartige Pensionskassenmodelle bestehen, bei denen die beteiligten Pensionskassen parallele Verträge abgeschlossen und bestimmte Quoten des Gesamtvolumens übernommen haben. Diese Verträge sind dem Bundesministerium für Finanzen als Aufsichtsbehörde bekannt und wurden - was nicht strittig ist - von diesem bislang nicht beanstandet (s etwa 9 ObA 168/05d; 4 Ob 19/00y; VKS Wien, 20. 3. 2006, VKS-225/06). Auch der OGH geht nicht davon aus, dass ein Konsortialmodell mit den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich unvereinbar ist (siehe auch § 6 Z 2 der QuartalsmeldeVO BGBl 2005/382).

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