vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Anwendungsbereich des Individual­antrages nach Art 140 Abs 1 B-VG

JudikaturVfGHBearbeiter: Univ.-Ass. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2007/9ZFR 2007, 49 Heft 1 v. 20.3.2007

BWG § 94 Abs 1, § 99 Z 15

B-VG Art 140 Abs 1

Der Rechtsbehelf nach Art 140 Abs 1 B-VG ist dazu bestimmt, Rechtsschutz gegen verfassungswidrige Gesetze nur insoweit zu gewähren, als ein anderer zumutbarer Weg hiefür nicht zur Verfügung steht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!