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Die EU-rechtliche (Un-)Zulässigkeit von „Golden Shares“1)1) Der vorliegende Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

JudikaturEuGHBearbeiter: Dr. Alexander Karpf, OECDZFR 2007/8ZFR 2007, 45 Heft 1 v. 20.3.2007

AEUV Art 56

Bestimmungen in Satzungen von Gesellschaften, an denen der Staat Sonderaktien („Golden Shares“) hält, die Sonderrechte vorsehen, die nicht auf die Fälle beschränkt sind, in denen das Eingreifen dieses Staats aus vom EuGH anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erforderlich ist, stellen einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Art 56 Abs 1 EGV (freier Kapitalverkehr) dar.

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