ÜbG: §§ 22, 25, 34 idF BGBl I 1998/127
1. ÜbV
Der VfGH hat festgestellt, dass Teile des Übernahmegesetzes in der Fassung BGBl I 1998/127 verfassungswidrig sowie die 1. ÜbV gesetzwidrig waren. Da mit dem ÜbRÄG 2006 die betreffenden Bestimmungen völlig neu gefasst wurden und die 1. ÜbV in das ÜbG integriert wurde (vgl ZFR 2006/33, 60), dürfte die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das derzeit geltende Übernahmegesetz haben.