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OGH 25. 02. 2026, 7 Ob 10/26k – Der OGH ist zur Auslegung von AGB-Klauseln (hier eines Unfallversicherungsvertrages) nicht "jedenfalls", sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rechtsprechung missachtete

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2026, 25 Heft 1 v. 15.3.2026

OGH 25. 02. 2026, 7 Ob 10/26k

Der Kläger hat bei der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1998) zugrunde liegen.

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