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OGH 25. 02. 2026, 7 Ob 131/25b – Wenn durch einen Prämienzuschlag, einen Risikoausschluss, Verminderungen des Leistungsumfangs oder eine Kombination dieser Maßnahmen ein versicherbares Risiko erreicht werden kann, ist der Versicherer verpflichtet, einen Vertrag anzubieten.

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2026, 24 Heft 1 v. 15.3.2026

OGH 25. 02. 2026, 7 Ob 131/25b

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